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PO-Wechsel
Zum Wintersemester 2020/21 sind für die Studiengänge ITS neue Prüfungsordnungen in Kraft getreten. In fast allen Fällen ist es sinnvoll von der PO 2013 in die neue PO 2020 zu wechseln.
Bei einem Wechsel der Prüfungsordnung erfolgt die Anerkennung von Prüfungsleistungen auf Grundlage der Anerkennungstabellen und des Beschlusses 89-5 des Prüfungsausschusses vom 23.09.2020.
Beschluss 89-5 vom 23.09.2020 – Wechsel in die Prüfungsordnung 2020
Beim Wechsel in die Prüfungsordnung 2020 werden bereits abgelegte Prüfungen bei automatischer Anerkennung wie folgt anerkannt:
- Sämtliche Prüfungsversuche (unabhängig vom jeweiligen Prüfungsergebnis) werden anerkannt.
- Sämtliche Abmeldungen, Krankmeldungen, Rücktritte und Annullierungen von Prüfungsversuchen werden übertragen.
Anleitung zur Antragstellung (Fristen beachten)
1. Lesen Sie sich die Anerkennungsregeln (B.Sc. | M.Sc. ITS-I | M.Sc ITS-N) durch und kontaktieren Sie bei Fragen hierzu die Studienberatung IT-Sicherheit.
2. Füllen Sie Anlage 2 des Antrags (siehe unten) aus und senden diesen als eingescannten, unterschriebenen Anhang im PDF-Format über den eigenen RUB-Mail Account unter Angabe des Studiengangs, des Namens und der Matrikelnummer an studienberatung-its@rub.de.
3. Die Fakultät prüft Anlage 2 und die vorliegenden Prüfungsergebnisse und sendet daraufhin Anlage 1 zusammen mit dem Antragsformular auf PO-Wechsel unter Vorbehalt per E-Mail zurück an Sie (dieser Prozess nimmt etwas Zeit in Anspruch!).
4. Nehmen Sie die Resultate von Anlage 1 zur Kenntnis. Wenn der PO-Wechsel schließlich durchgeführt werden soll, das Antragsformular als eingescannten, unterschriebenen Anhang im PDF-Format über den eigenen RUB-Mail Account unter Angabe des Studiengangs, des Namens und der Matrikelnummer fristgerecht an studienberatung-its@rub.de senden. Mit Eingang der E-Mail ist der Antrag auf Wechsel der PO gestellt und kann nicht rückgängig gemacht werden.
5. Das Prüfungsamt sendet eine Bestätigung genehmigten Antrags per E-Mail an die RUB-Mail Adresse des Antragstellers.
Fristen
Hinweis: Bitte senden Sie uns die ausgefüllte Anlage 2 erst dann, wenn alle Prüfungsergebnisse eingetragen worden sind (Ausnahmen sind Abschlussarbeiten und Industriepraktika).
Sommersemester 2022: 01.04. – 13.05.2022
ab Wintersemester 2022/23: Termine werden zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben.
Allgemeine Informationen
Zum Wintersemester 2022/23 werden für die Studiengänge Informatik, Angewandte Informatik sowie IT-Sicherheit neue Prüfungsordnungen in Kraft treten. Alle Studierenden, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2022/23 aufgenommen haben und die nach der PO 2013 oder PO 2020 studieren, dürfen in ihren eigenen Prüfungsordnungen weiter studieren und müssen nicht wechseln. Dabei sind die Auslauf-Regelungen zu beachten. Es ist aber auch möglich, in die neue Prüfungsordnung 2022 für den jeweiligen Studiengang zu wechseln, falls diese attraktiver erscheint.
Der Wechsel erfolgt lediglich auf Antrag und innerhalb von vorgegebenen Fristen.
Wichtig: Im Wintersemester 2022/23 war in den Studiengängen Angewandte Informatik und IT-Sicherheit letztmalig alternativ zur neuen Prüfungsordnung auch noch ein Wechsel in die PO 2020 möglich. Ab dem Sommersemester 2023 kann nur noch einen Wechsel in die neueste Prüfungsordnung beantragt werden. Die Studienberatung unterstützt gerne bei Fragen zum Wechsel.
Fristen
Die Antragsstellung auf Wechsel der Prüfungsordnung der Studierenden aller Studiengänge der Fakultät war im Sommersemester 2023 bis Ende April möglich. Im Wintersemester 23/24 wird die Antragstellung vom 09.10. bis 10.11.23 möglich sein.
Bei Fragen oder Unsicherheiten besuchen Sie vor der Antragsstellung bitte die Sprechstunden der Studienfachberatung.
Ablauf
1. Lesen Sie sich die Anerkennungsregeln Ihres Studiengangs durch. Die Tabellen geben Auskunft, ob eine Prüfungsleistung automatisch anerkannt wird oder die Anerkennung auf selbständigen Antrag erfolgt (siehe unten). Kontaktieren Sie bei Fragen hierzu die zuständige Studienfachberatung.
1.1. Automatische Anerkennung: In diesem Fall müssen Sie keine weiteren Schritte erledigen. Die Übernahme der Prüfungsleistungen erfolgt uneingeschränkt und automatisch bei der Bearbeitung des Antrags. Fächer mit automatischer Anerkennung müssen übernommen werden. Es ist keine Anlage auszufüllen.
1.2. Anerkennung auf Antrag: Wenn Sie beim Wechsel der Prüfungsordnung weitere Prüfungsleistungen anerkennen lassen möchten, tragen Sie bitte die entsprechenden Prüfungen in die Anlage des Antrags ein. Die Optionen, wie eine Prüfung anerkannt werden kann, entnehmen Sie den Anerkennungsregeln. Kontaktieren Sie bei Fragen hierzu die zuständige Studienfachberatung.
2. Füllen Sie den Antrag und die dazugehörende Anlage des Antrags (siehe unten) aus und senden Sie ihn fristgerecht als eingescannten, unterschriebenen Anhang im PDF-Format über den eigenen RUB-Mail Account unter Angabe des Studiengangs, des Namens und der Matrikelnummer an die informatik-pruefungsamt@rub.de.
3. Das Prüfungsamt sendet Ihnen zeitnah eine Bestätigung des genehmigten Antrags per E-Mail an Ihre RUB-Mail Adresse.
4. Die Bearbeitung des Antrags, bzw. die Umsetzung des PO-Wechsels kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Warten Sie daher bitte ein paar Wochen ab, bis sich Ihr Status in FlexNow geändert hat.
Nachfolgend findet ihr alle Informationen und Antragsunterlagen für den Wechsel der Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge:
Antragsunterlagen
Bachelor
von der PO 13 in die PO 22
von der PO 20 in die PO 22
Master
von der PO 13 in die PO 22
von der PO 20 in die PO 22
Bachelor
von der PO 20 in die PO 22
Informationen zur Studienfortschrittskontrolle in der PO22 finden Sie in dieser Übersicht.
Bachelor
von PO 13 in die PO 22
von PO 20 in die PO 22
Master IT-Sicherheit / Informationstechnik
von PO 13 in die PO 22
von PO 20 in die PO 22
Master IT-Sicherheit / Netze und Systeme
von PO 20 in die PO 22
Zur Information können Sie diese Umrechnungstabelle von Prozentnoten in Drittelnoten nutzen (gültig nur für PO-Wechsel).
Informationen zur Studienfortschrittskontrolle in der PO22 finden Sie in dieser Übersicht.