PO-Wechsel

Zum Wintersemester 2020/21 sind für die Studiengänge ITS neue Prüfungsordnungen in Kraft getreten. In fast allen Fällen ist es sinnvoll von der PO 2013 in die neue PO 2020 zu wechseln.

Bei einem Wech­sel der Prü­fungs­ord­nung er­folgt die An­er­ken­nung von Prü­fungs­leis­tun­gen auf Grund­la­ge der An­er­ken­nungs­ta­bel­len und des Be­schlus­ses 89-5 des Prü­fungs­aus­schus­ses vom 23.09.2020.

Be­schluss 89-5 vom 23.09.2020 – Wech­sel in die Prü­fungs­ord­nung 2020

Beim Wech­sel in die Prü­fungs­ord­nung 2020 wer­den be­reits ab­ge­leg­te Prü­fun­gen bei au­to­ma­ti­scher An­er­ken­nung wie folgt an­er­kannt:

  1. Sämt­li­che Prü­fungs­ver­su­che (un­ab­hän­gig vom je­wei­li­gen Prü­fungs­er­geb­nis) wer­den an­er­kannt.
  2. Sämt­li­che Ab­mel­dun­gen, Krank­mel­dun­gen, Rück­trit­te und An­nul­lie­run­gen von Prü­fungs­ver­su­chen wer­den über­tra­gen.

Anleitung zur Antragstellung (Fristen beachten)

1. Lesen Sie sich die Anerkennungsregeln (B.Sc. | M.Sc. ITS-I | M.Sc ITS-N) durch und kontaktieren Sie bei Fragen hierzu die Studienberatung IT-Sicherheit.

2. Füllen Sie An­la­ge 2 des An­trags (siehe unten) aus­ und senden diesen als ein­ge­scann­ten, un­ter­schrie­be­nen An­hang im PDF-For­mat über den ei­ge­nen RUB-Mail Ac­count unter An­ga­be des Stu­di­en­gangs, des Na­mens und der Ma­tri­kel­num­mer an studienberatung-its@rub.de.

3. Die Fa­kul­tät prüft An­la­ge 2 und die vor­lie­gen­den Prü­fungs­er­geb­nis­se und sen­det dar­auf­hin An­la­ge 1 zu­sam­men mit dem An­trags­for­mu­lar auf PO-Wech­sel unter Vor­be­halt per E-Mail zu­rück an Sie (die­ser Pro­zess nimmt etwas Zeit in An­spruch!).

4. Nehmen Sie die Resultate von Anlage 1 zur Kennt­nis. Wenn der PO-Wech­sel schließ­lich durch­ge­führt wer­den soll, das An­trags­for­mu­lar als ein­ge­scann­ten, un­ter­schrie­be­nen An­hang im PDF-For­mat über den ei­ge­nen RUB-Mail Ac­count unter An­ga­be des Stu­di­en­gangs, des Na­mens und der Ma­tri­kel­num­mer frist­ge­recht an studienberatung-its@rub.de sen­den. Mit Ein­gang der E-Mail ist der An­trag auf Wech­sel der PO ge­stellt und kann nicht rück­gän­gig ge­macht wer­den.

5. Das Prüfungsamt sendet eine Bestätigung ge­neh­mig­ten An­trags per E-Mail an die RUB-Mail Adres­se des An­trag­stel­lers.

Fristen

Hin­weis: Bitte sen­den Sie uns die aus­ge­füll­te An­la­ge 2 erst dann, wenn alle Prü­fungs­er­geb­nis­se ein­ge­tra­gen wor­den sind (Aus­nah­men sind Ab­schluss­ar­bei­ten und In­dus­trie­prak­ti­ka).

Sommersemester 2022: 01.04. – 13.05.2022

ab Wintersemester 2022/23: Termine wer­den zu einem spä­te­ren Zeit­punkt be­kannt­ge­ge­ben.

Allgemeine Informationen

Zum Wintersemester 2022/23 werden für die Studiengänge Informatik, Angewandte Informatik sowie IT-Sicherheit neue Prüfungsordnungen in Kraft treten. Alle Studierenden, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2022/23 aufgenommen haben und die nach der PO 2013 oder PO 2020 studieren, dürfen in ihren eigenen Prüfungsordnungen weiter studieren und müssen nicht wechseln. Dabei sind die Auslauf-Regelungen zu beachten. Es ist aber auch möglich, in die neue Prüfungsordnung 2022 für den jeweiligen Studiengang zu wechseln, falls diese attraktiver erscheint.

Der Wechsel erfolgt lediglich auf Antrag und innerhalb von vorgegebenen Fristen.

Wichtig: Im Wintersemester 2022/23 war in den Studiengängen Angewandte Informatik und IT-Sicherheit letztmalig alternativ zur neuen Prüfungsordnung auch noch ein Wechsel in die PO 2020 möglich. Ab dem Sommersemester 2023 kann nur noch einen Wechsel in die neueste Prüfungsordnung beantragt werden. Die Studienberatung unterstützt gerne bei Fragen zum Wechsel.

Fristen

Die Antragsstellung auf Wechsel der Prüfungsordnung der Studierenden aller Studiengänge der Fakultät war im Wintersemester 23/24 bis zum 10.11.23 möglich. Im Sommersemester 2024 ist die Antragsstellung vom 08.04.-03.05.2024 möglich.                                              

Bei Fragen oder Unsicherheiten besuchen Sie vor der Antragsstellung bitte die Sprechstunden der Studienfachberatung.

Ablauf

1. Lesen Sie sich die Anerkennungsregeln Ihres Studiengangs durch. Die Tabellen geben Auskunft, ob eine Prüfungsleistung automatisch anerkannt wird oder die Anerkennung auf selbständigen Antrag erfolgt (siehe unten). Kontaktieren Sie bei Fragen hierzu die zuständige Studienfachberatung.

1.1. Automatische Anerkennung: In diesem Fall müssen Sie keine weiteren Schritte erledigen. Die Übernahme der Prüfungsleistungen erfolgt uneingeschränkt und automatisch bei der Bearbeitung des Antrags. Fächer mit automatischer Anerkennung müssen übernommen werden. Es ist keine Anlage auszufüllen.

1.2. Anerkennung auf Antrag: Wenn Sie beim Wechsel der Prüfungsordnung weitere Prüfungsleistungen anerkennen lassen möchten, tragen Sie bitte die entsprechenden Prüfungen in die Anlage des Antrags ein. Die Optionen, wie eine Prüfung anerkannt werden kann, entnehmen Sie den Anerkennungsregeln. Kontaktieren Sie bei Fragen hierzu die zuständige Studienfachberatung.

2. Füllen Sie den Antrag und die dazugehörende An­la­ge des An­trags (siehe unten) aus­ und senden Sie ihn fristgerecht als ein­ge­scann­ten, un­ter­schrie­be­nen An­hang im PDF-For­mat über den ei­ge­nen RUB-Mail Ac­count unter An­ga­be des Stu­di­en­gangs, des Na­mens und der Ma­tri­kel­num­mer an die informatik-pruefungsamt@rub.de.

3. Das Prüfungsamt sendet Ihnen zeitnah eine Bestätigung des ge­neh­mig­ten An­trags per E-Mail an Ihre RUB-Mail Adres­se.

4. Die Bearbeitung des Antrags, bzw. die Umsetzung des PO-Wechsels kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Warten Sie daher bitte ein paar Wochen ab, bis sich Ihr Status in FlexNow geändert hat.

 Nachfolgend findet ihr alle Informationen und Antragsunterlagen für den Wechsel der Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge:

Antragsunterlagen

Bachelor

von der PO 13 in die PO 22

  1. Anerkennungsregeln
  2. Antrag auf Wechsel

von der PO 20 in die PO 22

  1. Anerkennungsregeln
  2. Antrag auf Wechsel

 

Master

von der PO 13 in die PO 22

  1. Anerkennungsregeln
  2. Antrag auf Wechsel

von der PO 20 in die PO 22

  1. Anerkennungsregeln
  2. Antrag auf Wechsel

Zur Information können Sie diese Umrechnungstabelle von Prozentnoten in Drittelnoten nutzen (gültig nur für PO-Wechsel).
 
Informationen zur Studienfortschrittskontrolle in der PO22 finden Sie in dieser Übersicht.

Bachelor

von der PO 20 in die PO 22

  1. Anerkennungsregeln
  2. Antrag auf Wechsel

Informationen zur Studienfortschrittskontrolle in der PO22 finden Sie in dieser Übersicht.

Bachelor

von PO 13 in die PO 22

  1. Anerkennungsregeln
  2. Antrag auf Wechsel

von PO 20 in die PO 22

  1. Anerkennungsregeln
  2. Antrag auf Wechsel

 

Master IT-Sicherheit / Informationstechnik

von PO 13 in die PO 22

  1. Anerkennungsregeln
  2. Antrag auf Wechsel

von PO 20 in die PO 22

  1. Anerkennungsregeln
  2. Antrag auf Wechsel

 

Master IT-Sicherheit / Netze und Systeme

von PO 20 in die PO 22

  1. Anerkennungsregeln
  2. Antrag auf Wechsel

Zur Information können Sie diese Umrechnungstabelle von Prozentnoten in Drittelnoten nutzen (gültig nur für PO-Wechsel).

Informationen zur Studienfortschrittskontrolle in der PO22 finden Sie in dieser Übersicht.