Allgemein
Im Krankheitsfall ist die Wiederherstellung Ihrer Gesundheit wichtiger als die Prüfung. Nehmen Sie nur an Prüfungen teil, wenn Sie sich dazu gesundheitlich in der Lage fühlen. Bitte beachten Sie, dass eine zur Prüfungsunfähigkeit führende Erkrankung nur dann gegeben ist, wenn es sich nicht um Prüfungsangst oder ein sogenanntes Dauerleiden (chronische, irreversible Erkrankungen) handelt. Ist die Beeinträchtigung nicht vorübergehend, kann ggf. ein Nachteilsausgleich in Frage kommen. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte mit ausreichender Vorlaufzeit an die Mitarbeiter*innen des Prüfungsamts.
Versäumnis einer Prüfung
Attestformular
Für die Krankmeldung zu einer Prüfung ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Verwenden Sie hierfür bitte ausschließlich das Attestformular.
Atteste, die mehr als drei Tage rückwirkend vom Arzt ausgestellt wurden, und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden nicht akzeptiert.
Abgabeform
Das Attestformular wird ausschließlich per E-Mail (informatik-pruefungsamt@rub.de) vom eigenen RUB-Mail-Account eingereicht. Das Originalattest ist dabei zwingend aufzubewahren, um es dem Prüfungsamt auf Anfrage vorlegen zu können.
Abgabefrist
Das ausgefüllte Attestformular muss spätestens 7 Kalendertage nach dem Prüfungstermin beim Prüfungsamt liegen. Zu spät eingereichte Atteste werden nicht akzeptiert.
Abbruch einer Prüfung
Mit Beginn einer Prüfung erklären Sie, dass Sie sich – auch ohne, dass Sie explizit gefragt werden – gesundheitlich in der Lage fühlen, Ihre Prüfung abzulegen. Wenn Sie eine Prüfung krank antreten und sie im Verlauf abbrechen müssen, können Sie Ihre Krankheit nicht im Nachhinein über die Einreichung eines Attests geltend machen.
Wenn Sie die Prüfung dennoch abbrechen möchten, ist folgende Vorgehensweise verpflichtend:
Sie teilen der Prüfungsaufsicht ausdrücklich mit, dass Sie die Prüfung aus gesundheitlichen Gründen abbrechen müssen. Suchen Sie sofort im Anschluss (nicht erst am nächsten Tag) an die abgebrochene Prüfung einen Arzt bzw. eine Ärztin auf.
Die Vorlage eines einfachen Attests wird in diesem Fall nicht akzeptiert. Stellen Sie in diesem besonderen Fall innerhalb von 3 Kalendertagen nach der Prüfung beim Prüfungsamt einen schriftlichen Antrag auf Rücktritt von der Prüfung, in dem Sie den Sachverhalt erläutern. Dem Antrag muss das ärztliche Attest beigefügt sein, das neben der Feststellung der Prüfungsfähigkeit zu Beginn der Prüfung, sowie dem Zeitpunkt der ärztlichen Untersuchung inkl. Angabe der genauen Uhrzeit bescheinigt, dass die Prüfungsunfähigkeit während der Prüfung akut und unerwartet aufgetreten ist.
Über den Antrag entscheidet schließlich der Prüfungsausschussvorsitz.