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Krankheit bei Prüfungen
Allgemein
Im Krankheitsfall ist die Wiederherstellung Ihrer Gesundheit wichtiger als die Prüfung. Nehmen Sie nur an Prüfungen teil, wenn Sie sich dazu gesundheitlich in der Lage fühlen. Bitte beachten Sie, dass eine zur Prüfungsunfähigkeit führende Erkrankung nur dann gegeben ist, wenn es sich nicht um Prüfungsangst oder ein sogenanntes Dauerleiden (chronische, irreversible Erkrankungen) handelt. Ist die Beeinträchtigung nicht vorübergehend, kann ggf. ein Nachteilsausgleich in Frage kommen. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte rechtzeitig an die Mitarbeiter*innen des Prüfungsamts.
Attestformular
Abgabeform
Für die Krankmeldung zu einer Prüfung ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Verwenden Sie hierfür bitte das Attestformular.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden nicht akzeptiert.
Bis auf Weiteres muss das Attestformular ausschließlich per E-Mail (informatik-pruefungsamt@rub.de) vom eigenen RUB-Mail Account eingereicht werden. Das Originalattest ist dabei zwingend aufzubewahren, um es dem Prüfungsamt auf Anfrage vorlegen zu können.
Abgabefrist
Das ausgefüllte Attestformular ist spätestens 7 Kalendertage nach dem Prüfungstermin beim Prüfungsamt vorzulegen.