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Krankheit bei Prüfungen

Allgemein

Im Krank­heits­fall ist die Wie­der­her­stel­lung Ihrer Ge­sund­heit wich­ti­ger als die Prü­fung. Neh­men Sie nur an Prü­­fun­­gen teil, wenn Sie sich da­zu ge­sund­heit­lich in der Lage füh­len. Bitte be­ach­ten Sie, dass eine zur Prü­fungs­un­fähigkeit füh­ren­de Er­kran­kung nur dann ge­ge­ben ist, wenn es sich nicht um Prü­fungs­angst oder ein so­ge­nann­tes Dau­er­lei­den (chro­ni­sche, ir­re­ver­si­ble Er­kran­kun­gen) han­delt. Ist die Be­ein­träch­ti­gung nicht vor­über­ge­hend, kann ggf. ein Nach­teils­aus­gleich in Frage kom­men. Wen­den Sie sich in die­sem Fall bitte recht­zei­tig an die Mit­ar­bei­te­r*in­nen des Prü­fungs­am­ts.

Attestformular

Abgabeform

Für die Krankmeldung zu einer Prüfung ist ein ärztliches At­test vor­zu­le­gen. Verwenden Sie hierfür bitte das Attestformular.
Ar­beits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gun­gen wer­den nicht ak­zep­tiert.

Bis auf Weiteres muss das Attestformular ausschließlich per E-Mail (informatik-pruefungsamt@rub.de) vom eigenen RUB-Mail Account eingereicht werden. Das Originalattest ist dabei zwingend aufzubewahren, um es dem Prüfungsamt auf Anfrage vorlegen zu können.

Abgabefrist

Das aus­ge­füllte At­test­for­mu­lar ist spä­tes­tens 7 Ka­len­der­ta­ge nach dem Prü­fungs­ter­min beim Prüfungsamt vor­zule­gen.