Abschlussarbeiten

Allgemeines

Gelegentlich kommt es vor, dass Dozierende auf Studierende zu kommen und ihnen eine Aufgabenstellung für eine Abschlussarbeit anbieten. Oder es ergibt sich über eine studentische Hilfskrafttätigkeit ein Kontakt, der schließlich zu einem Thema für eine Abschlussarbeit führt.

In der Regel kümmern Sie sich aber selbständig um einen Betreuer und ein Thema. Dafür gibt es verschiedene Wege:

  • Sie informieren sich über angebotene Themen für Abschlussarbeiten über die (Lehrstuhl-)Webseiten von Dozierenden.
  • Sie fragen proaktiv bei den Dozierenden Ihres Studiengangs oder deren wissenschaftlichem Personal nach offenen Themen für Abschlussarbeiten.
  • Sie entwickeln ein eigenes Thema und wenden sich damit an Dozierende, die mit ihrer Arbeitsgruppe in diesem Gebiet lehren. Berücksichtigen Sie in diesem Fall bitte, dass Sie mit Ihrem Themenvorschlag keine Betreuung beanspruchen können. Sie sollten daher offen für Anregungen oder Änderungen Ihres Themas sein oder gegebenenfalls auch eine Ablehnung Ihres Themenvorschlags einplanen.

Für Abschlussarbeiten gelten keine zentralen Anmeldefristen. Es ist jedoch anzustreben, die Bachelorarbeit mindestens drei Monate vor Semesterende anzumelden, damit der Abschluss noch im selben Semester liegt. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie Ihr Studium innerhalb der Regelstudienzeit abschließen möchten oder im darauffolgenden Semester ein weiterführendes Studium aufnehmen möchten. Für ein Masterstudium in Regelstudienzeit sollte die Masterarbeit spätestens mit Beginn des vierten Semesters angemeldet werden, um die gesamte Bearbeitungszeit nutzen zu können.

Der Prüfungsausschuss hat beschlossen, dass folgende Prüferkonstellationen für Bachelor- und Masterarbeiten ohne zusätzliche Antragstellung der / des Studierenden möglich sind:

 

Definition der Gruppen

Gruppe 1: Dozent*in einer Vorlesung aus dem Studiengang mit Doktorgrad oder höher oder Hochschullehrer*in der Fakultät für Informatik

Gruppe 2: Hochschullehrer*innen anderer Fakultäten der RUB oder einer deutschen Hochschule

Gruppe 3: Wiss. Mitarbeiter*innen mind. mit Masterabschluss (oder äquivalentem Abschluss) mit einer Anstellung

  • an der Fakultät INF
  • am Max-Planck-Institut für Sicherheit und Privatsphäre oder
  • bei einer im jeweiligen Studiengang lehrenden Person (Ausnahme: Wiss. Mitarbeiter*innen ohne Masterabschluss, die an der Fakultät Informatik im Fast-Track Verfahren promovieren, werden als Zweitprüfer für Bachelorarbeiten zugelassen.)

Gruppe 4: Wiss. Mitarbeiter*innen mit Doktorgrad und einer Anstellung an der RUB

Gruppe 5: externe Betreuer (z.B. aus der Industrie) mind. mit Doktorgrad

Für weitere Konstellationen ist ein Antrag an den Prüfungsausschuss zu stellen.

Während im Bachelorstudium die Vermittlung von soliden Grundkenntnissen und die Anwendbarkeit im Beruf im Vordergrund steht, wird im Master schwerpunktmäßig wissenschaftliches Arbeiten vermittelt. An Bachelorarbeiten wird daher ein geringerer wissenschaftlicher Anspruch gestellt als an Masterarbeiten. In beiden Fällen gilt aber ein universitärer Anspruch bzgl. Problemstellung und/oder Methoden.

Es gibt keine offiziellen Anforderungen seitens der RUB oder der Fakultät an die Formatierung oder den inhaltlichen Aufbau der Abschlussarbeiten und daher auch keine LaTeX- oder Word-Vorlage. Es bleibt den Betreuer*innen überlassen, auf eine gute Strukturierung und angemessene Formatierung zu achten.

Anmeldung von Abschlussarbeiten

Für die Anmeldung der Abschlussarbeit müssen die Voraussetzungen gemäß der jeweiligen Prüfungsordnung erfüllt sein. Die Kriterien können Sie Ihrer Prüfungsordnung entnehmen.

Für den Nachweis des aktuellen Leistungsstands werden nur die Leistungspunkte herangezogen, die in FlexNow und in für den Studienabschluss erforderlichen, abgeschlossenen Modulen hinterlegt sind. Leistungspunkte von freiwilligen Zusatzmodulen werden nicht berücksichtigt. Eine Anmeldung der Abschlussarbeit mit weniger als den in der PO vorgegebenen Leistungspunkten ist nicht möglich.

Nach Rücksprache mit Ihrer Prüferin oder Ihrem Prüfer beginnen Sie mit dem Anmeldeprozess Ihrer Abschlussarbeit. Dafür gehen Sie bitte gemäß Anleitung vor.

Anleitung

Tragen Sie alle erforderlichen Angaben digital im bearbeitbaren Anmeldeformular (Bachelor / Master) in die Formularfelder ein und senden Sie es danach an das Prüfungsamt.

            1. Füllen Sie dann den Abschnitt „Studierende*r: Anmeldung zur Abschlussarbeit“ vollständig aus. Hinweis: Nicht immer wird ein*e wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in als Betreuer zugeteilt. In diesem Fall kann das entsprechende Feld leer bleiben.
            2. Wunschstartdatum: Sie können hier gerne bereits Ihr gewünschtes zukünftiges Startdatum (maximal 4 Wochen im Voraus) eintragen. Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage sowie Daten in der Vergangenheit werden dabei als geplantes Startdatum nicht akzeptiert.
            3. Sie können im Abschnitt „1. Prüfer*in“ bereits einen Vorschlag für den Titel Ihrer Abschlussarbeit eintragen. Beachten Sie aber bitte, dass Ihre Prüferin bzw. Ihr Prüfer den Titel ändern oder anpassen kann.
            4. Ergänzen Sie bei dem Dateinamen Ihren Namen folgendermaßen:

          Bachelor: Anmeldung_Bachelorarbeit_Nachname_Vorname

          Master: Anmeldung_Masterarbeit_Nachname_Vorname

          1.  Senden Sie das Formular von Ihrem RUB-Mail Account unter Angabe der E-Mail Adressen von der Erstprüfer*in und Sekretariat, Zweitprüfer*in (wenn bekannt) und Betreuer*in (wenn zugeteilt) an informatik-pruefungsamt@rub.de.

          Das Prüfungsamt leitet das Anmeldeformular an die Prüfer*innen weiter und kontaktiert Sie, sobald die restlichen Informationen vorliegen, um den Anmeldeprozess abzuschließen. Die finale Anmeldung erfolgt in Schritt 3.

  1. Mit Wunschstartdatum: Wenn Ihr gewünschtes Datum berücksichtigt werden kann, senden wir Ihnen das Formular an diesem Tag ohne vorherige Absprache und inklusive Abgabedatum direkt zur finalen Unterschrift per E-Mail zu.
  2. Ohne Wunschstartdatum oder nicht umsetzbares Wunschstartdatum: In diesen Fällen senden wir Ihnen das Formular inklusive Abgabedatum zur finalen Unterschrift zum nächstmöglichen Zeitpunkt per E-Mail zu.
  3. Sie senden das (digital) unterschriebene Formular innerhalb von 3 Tagen per Scan von Ihrem RUB-Mail Account zurück an informatik-pruefungsamt@rub.de. Ihre Abschlussarbeit ist damit angemeldet.

Titeländerung

Eine Neudefinition der Aufgabenstellung nach Anmeldung der Abschlussarbeit ist nicht erlaubt. Das Thema kann somit nicht mehr geändert werden. Eine Titeländerung ist möglich, muss aber beantragt werden. Dafür senden Sie bitte nach Rücksprache mit Ihrer Erstprüferin oder Ihrem Erstprüfer eine E-Mail von Ihrem RUB Mail Account unter Angabe des alten Titels und des gewünschten neuen Titels Ihrer Abschlussarbeit an informatik-pruefungsamt@rub.de und setzen Sie Ihre*n Erstprüfer*in und Ihre*n Betreuer*in in CC.

Verlängerung der Bearbeitungszeit

Auf begründeten Antrag kann die Bearbeitungszeit ausnahmsweise verlängert werden. Die Gründe für einen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit können dabei vielfältig, aber nicht immer ausreichend sein.

Im Fall einer Prüfungsunfähigkeit während der Bearbeitungszeit verwenden Sie bitte das Formular zur Prüfungsunfähigkeit. Sie können, müssen Ihr Attest dabei aber nicht unverzüglich nach Ihrer Krankheit im Prüfungsamt einreichen. Sie können auch abwarten, ob Sie die verloren gegangene Zeit eigenständig wieder einholen können. Das kann vor allem bei kurzzeitigen Erkrankungen Sinn ergeben. Beachten Sie bei einer späteren Einreichung aber, dass Atteste maximal 3 Tage rückwirkend nach dem ersten Tag der festgestellten Krankheit ausgestellt werden dürfen. Krankmeldungen, die um mehrere Tage oder Wochen rückwirkend ausgestellt werden, werden nicht akzeptiert.

Die Krankmeldung sollte dem Prüfungsamt allerspätestens 1 Tag vor der eigentlichen Abgabefrist der Abschlussarbeit vorgelegt werden, um eine reibungslose Bearbeitung zu ermöglichen.

Technische Probleme (Hardware, Software,..) oder Probleme im direkten Arbeitsumfeld, die während der Bearbeitung auftreten, können eventuell ein Argument für eine Verlängerung sein. Sie dürfen dabei nicht Bestandteil Ihrer Aufgabenstellung sein, nicht von Ihnen verursacht worden sein und hindern Sie daran, kontinuierlich an allen Teilen Ihrer Abschlussarbeit weiter arbeiten zu können. Ihr*e Erstprüfer*in muss diesen Sachverhalt bestätigen können. Verwenden Sie in diesem Fall diesen Antrag und senden Sie ihn zur Prüfung von Ihrem RUB-Mail Account an informatik-pruefungsamt@rub.de.

Lassen Sie sich im Vorfeld von den Mitarbeiter*innen des Prüfungsamts oder der Studienberatung beraten, ob Ihr Sachverhalt eine Verlängerung der Bearbeitungszeit begründen könnte. Anschließend stellen  Sie einen individuellen formlosen und begründeten Antrag und reichen ihn mit den entsprechenden Belegen per E-Mail an informatik-pruefungsamt@rub.de.

Die Bearbeitungszeit kann aus triftigen Gründen ausnahmsweise um eine Nachfrist von bis zu 4 Wochen verlängert werden. Im Falle von Krankheit kann die Frist zur Abgabe ebenfalls um maximal 4 Wochen verlängert werden. Die Verlängerung entspricht in dem Fall der Krankheitszeit. Insgesamt kann die Bearbeitungszeit damit um maximal acht Wochen verlängert werden.

Abgabe von Abschlussarbeiten

Abschlussarbeiten werden aufgrund des Beschlusses 2-4 vom 29.06.2022 des Prüfungsausschusses der Fakultät für Informatik bis auf Weiteres als PDF-Dokument inklusive unterschriebener und eingescannter Eidesstattlicher Erklärung per E-Mail vom eigenen RUB-Mail-Account an die E-Mail-Adresse des Prüfungsamtes (informatik-pruefungsamt@rub.de) und in Kopie an die Erst- und Zweitprüfer*innen übermittelt (= beide Prüfer*innen sowie das Sekretariat des Erstprüfers werden in der E-Mail in CC gesetzt).

Umfangreiche Arbeiten, die nicht per E-Mail versendet werden können, werden über „sciebo“ zum Download bereitgestellt. In diesem Fall muss eine Mail mit einer komprimierten Version des PDF-Dokuments und dem Link zu Sciebo an das Prüfungsamt und die Erst- und Zweitprüfer*innen in Kopie gesendet werden.

Als Abgabedatum gilt das Versanddatum der E-Mail. Sie erhalten vom Prüfungsamt zeitnah eine Eingangsbestätigung. Die Abgabe ist einmalig und endgültig.

Aus Kulanz lassen wir zu, dass Sie Ihre Module am Ende Ihres Studiums zum Zweck der Optimierung der Gesamtnote noch mal neu einsortieren dürfen (z.B. ein Modul des Wahlpflichtbereichs mit einem Modul des freien Wahlbereichs zu tauschen, …), sofern weiterhin die Vorgaben Ihrer Prüfungsordnung und Ihres Studienverlaufs eingehalten werden. Denken Sie in diesem Fall bitte daran, gewünschte Verschiebungen oder Neuanordnungen von Prüfungen und Modulen spätestens mit der Abgabe Ihrer Abschlussarbeit zusammen mit den Mitarbeiter*innen des Prüfungsamts vorzunehmen. Spätere Änderungen verzögern die Erstellung Ihrer Abschlussdokumente. Nach dem Zeugnisdruck ist eine Korrektur der Zuordnung der Module nicht mehr möglich.

Wenn die Abschlussarbeit die letzte für Ihren Studienabschluss erforderliche Prüfung ist, die Bewertungen beider Prüfer*innen im Prüfungsamt eingegangen sind und keine weiteren offenen Anmeldungen in FlexNow vorliegen, erhalten Sie vom Prüfungsamt eine E-Mail mit dem Antrag auf Zeugnisausstellung und Ihr Zeugnis geht in die Produktion.

Da nach dem Zeugnisdruck keine weiteren Prüfungsanmeldungen in dem Studiengang mehr möglich sind, teilen Sie uns bitte spätestens mit Abgabe Ihrer Abschlussarbeit mit, wenn Sie aus berechtigten Gründen noch weitere Anmeldungen (z.B. Verbesserungen) planen.

Weitere Informationen zum Studienabschluss finden Sie unter Studienabschluss.

Abschlussarbeiten in der Industrie

Die Zusammenarbeit von Industrie und Hochschulen ist eine wichtige Randbedingung für die erfolgreiche praxisbezogene Forschung und die optimale Ausbildung der Studierenden für ihren späteren Arbeitsbereich. Abschlussarbeiten können daher auch außerhalb der Universität abgelegt werden.

Wenn Sie eine Abschlussarbeit in einem Forschungsinstitut oder einem Unternehmen absolvieren, so wird die direkte betreuende Person in der Regel von diesem Unternehmen sein. Sie kann gegebenenfalls auch als Ihre Zweitprüfer*in bestimmt werden, ist aber in der Regel nicht berechtigt, Ihre Erstprüferin oder Ihr Erstprüfer sein (s. Abschnitt Prüfer).

Es ist Ihre Aufgabe, diese Prüfer*in zu finden. Wenn das Thema nicht bereits im Rahmen einer Kooperation festgelegt wurde, wenden Sie sich mit der Aufgabenstellung an Dozierende, die mit ihrer Arbeitsgruppe in diesem Gebiet lehren oder Überschneidungspunkte haben. Berücksichtigen Sie in diesem Fall bitte, dass Sie mit Ihrem Themenvorschlag keine Betreuung beanspruchen können. Sie sollten daher offen für Anregungen oder Änderungen Ihres Themas sein oder gegebenenfalls auch eine Ablehnung Ihres Themenvorschlags einplanen.

Das Verfahren zur Anmeldung einer Abschlussarbeit außerhalb der Universität unterscheidet sich nicht von einer Abschlussarbeit an der Universität. Wenn Sie also eine*n Prüfer*in gefunden haben, können Sie die Abschlussarbeit auf dem üblichen Weg anmelden (s. Abschnitt Anmeldung).

Die Herausforderung einer Abschlussarbeit in einem Unternehmen besteht mitunter darin, dass Sie zwei verschiedene Arbeitsfelder (Forschung und Praxis) und ggf. auch verschiedene Interessen vereinen. Es ist darauf zu achten, dass die Arbeit nicht einfach eine Auftragsarbeit bei dem Unternehmen ist, sondern auch den universitären methodischen Ansprüchen und Qualitäten genügt. Ein alleiniges Vorgehen seitens des Unternehmens außerhalb der eigenen Universität bei der Themenstellung muss ausgeschlossen sein.

Halten Sie während der Bearbeitung Ihrer Abschlussarbeit daher auch weiterhin den Kontakt zu Ihrer Erstprüferin oder Ihrem Erstprüfer. Mangelnder Austausch kann dazu führen, dass Sie von der vorgegebenen Aufgabenstellung abkommen oder den Anspruch an die Wissenschaftlichkeit am Ende nicht ausreichend erfüllen.

Auch eine Abschlussarbeit in der Industrie bleibt eine Prüfungsleistung, die die formalen Kriterien erfüllen muss und deren Durchführung durch die jeweilige Prüfungsordnung geregelt ist. Der bzw. betreuenden Hochschullehrer*in muss die ungehinderte Betreuung der Arbeit eingeräumt werden können. Es gilt außerdem die uneingeschränkte Einsicht in die schriftliche Ausarbeitung für alle, die an dem Prüfungsprozess beteiligt sind. Besprechen Sie daher mit allen Beteiligten im Vorfeld sämtliche Regelungen zu möglichen Geheimhaltungsvereinbarungen (Sperrvermerk oder NDA = non-disclosure agreement). Sie darf weder dazu führen, dass für die Bewertung der Prüfungsleistung relevante Informationen in der schriftlichen Ausarbeitung nicht enthalten sein dürfen, noch dass der zur Abschlussarbeit gehörende Fachvortrag nicht gehalten werden kann.

Eine Geheinhaltungsvereinbarung kann mitunter ein Grund sein, dass ein*e Prüfer*in eine Abschlussarbeit in einem Unternehmen nicht betreuen wird. Die Konditionen sollten daher allen vor Beginn der Kooperation bekannt sein. Das Prüfungsamt unterzeichnet im Übrigen keine Geheimhaltungsvereinbarungen und stellt auch keine Vorlagen zur Verfügung.

Es ist außerdem vorab zu klären, dass der notwendige Versicherungsschutz im Unternehmen (insbesondere Unfall- und Haftpflichtversicherung) gewährleistet ist.

Formulare

Anmeldeformular Bachelorarbeit

Anmeldeformular Masterarbeit

Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit

Vorlage Eidesstattliche Erklärung

Kolloquium im Onlineformat

Stand 25.01.2024