Abschlussarbeit als letzte erforderliche Prüfung
Wenn die Abschlussarbeit die letzte für Ihren Studienabschluss erforderliche Prüfung ist, die Bewertungen beider Prüfer*innen im Prüfungsamt eingegangen sind und keine weiteren offenen Anmeldungen in FlexNow vorliegen, erhalten Sie vom Prüfungsamt eine E-Mail mit dem Antrag auf Zeugnisausstellung und Ihr Zeugnis geht in die Produktion.
Da nach dem Zeugnisdruck keine weiteren Prüfungsanmeldungen in dem Studiengang mehr möglich sind, teilen Sie uns bitte spätestens mit Abgabe Ihrer Abschlussarbeit mit, wenn Sie aus berechtigten Gründen noch weitere Anmeldungen (z.B. Verbesserungen von Prüfungen gemäß PO) planen.
Anderes Modul als letzte erforderliche Prüfung
Wenn Ihre letzte noch ausstehende Prüfung nicht die Abschlussarbeit, sondern eine Klausur, eine mündliche Prüfung, ein Praktikum, etc. oder ein anderes Modul ist, wenden Sie sich nach Eintragung der Note bitte proaktiv an das Prüfungsamt, um den Antrag auf Zeugnisausstellung zu erhalten. Beachten Sie dafür bitte, dass nach dem Zeugnisdruck keine weiteren Prüfungsanmeldungen in dem Studiengang mehr möglich sind.
Erstellung des Zeugnisses
Nach Eingang Ihres Antrags wird Ihr Zeugnis produziert. Die Erstellung des Zeugnisses kann dabei 3-4 Wochen in Anspruch nehmen, da die Unterlagen von verschiedenen Funktionsträgern unterzeichnet werden müssen. Nach Fertigstellung holen Sie das Zeugnis entweder persönlich in den Sprechzeiten des Prüfungsamts ab (wir informieren Sie dazu per E-Mail) oder bekommen es per Post zugesendet. Dazu wählen Sie die entsprechende Variante auf dem Antrag. Eine Abholung mit einer entsprechenden Vollmacht ist ebenfalls möglich.
Vorläufiges Zeugnis
Sollten Sie vorab eine Bescheinigung über Ihr abgeschlossenes Studium benötigen („vorläufiges Zeugnis“), können Sie dieses beantragen, wenn alle für den Abschluss erforderlichen Prüfungsergebnisse in FlexNow eingetragen sind, keine zusätzlichen offenen Prüfungsverfahren vorliegen und für die Abschlussarbeit statt der Bewertungen wenigstens eine Mindestbescheinigung Ihrer Prüfer eingereicht wird. Die Mindestbescheinigung kann dabei erst dann ausgestellt werden, wenn Sie sowohl Ihre Abschlussarbeit abgegeben haben als auch den dazugehörenden Fachvortrag bzw. Kolloquium gehalten haben.
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens zu unseren Master-Studiengängen müssen Sie neben weiteren Unterlagen Ihre aktuelle Leistungsübersicht im Bewerberportal der RUB hochladen. In der Beschreibung wird hier von allen Bewerber*innen eine vom Prüfungsamt unterschriebene und gestempelte Leistungsübersicht gefordert. Studierende unserer Fakultät verwenden aber stattdessen das prüfbare Datenblatt aus FlexNow, das die Version des Prüfungsamts ersetzt. Eine vom Prüfungsamt unterschriebene und gestempelte Variante ist nicht erforderlich.
Wenn Sie schließlich eine Zulassung für einen unserer Masterstudiengänge erhalten haben sollten, achten Sie für einen reibungslosen Ablauf bei der Umschreibung u.a. bitte darauf, dass der Abschluss Ihres Bachelorstudiums zu Semesterende erfolgt und nicht in das Semester übergeht, in dem Sie Ihr Masterstudium aufnehmen. Stichtag für das Abschlussdatum Ihres Bachelorstudiums ist der 30.09. bzw. 31.03. eines Semesters. Das bedeutet, dass Sie bis zu dem Stichtag sowohl Ihre Abschlussarbeit abgegeben haben als auch den dazugehörenden Fachvortrag bzw. Kolloquium gehalten haben oder eine andere Prüfung, die als Letztes für Ihren Bachelorabschluss erforderlich ist, abgelegt haben. Es ist in der Regel kein unlösbares Problem, wenn das Zeugnis aufgrund noch ausstehender Bewertungsverfahren erst nach dem Stichtag erstellt werden kann. Wenn Sie dadurch die Frist zur Umschreibung nicht einhalten können, wenden Sie sich bitte an unsere Studienberatung.
Alles rund um die Bewerbung und die Einschreibung zu einem unserer weiterführenden Masterstudiengänge finden Sie unter unseren Masterstudiengängen. Wenden Sie sich bitte außerdem bei Fragen zur Bewerbung an unsere Studienberatung.
Die Fakultät freut sich, einmal im Jahr (in der Regel im Frühsommer) ihre Absolvent*innen auf der Akademischen Feier in fröhlicher Runde und einer schönen Atmosphäre verabschieden zu dürfen. Dabei werden die Absolvent*innen von 2 Semestern berücksichtigt, maßgeblich für die Semesterzuordnung ist dabei das Datum der letzten Prüfungsleistung. Für die Teilnahme ist eine Registrierung erforderlich, das Anmeldeportal hierfür wird i.d.R. im April freigeschaltet. Termine und weitere Informationen zur Feier finden Sie unter https://informatik.rub.de/akademische-jahresfeier/
Zum Zeitpunkt einer Prüfung müssen Studierende eingeschrieben sein. Wenn Sie Ihre Prüfungen einschließlich Abgabe der Abschlussarbeit und des dazugehörenden Fachvortrags bzw. Kolloquiums bis zum Ende des Semesters abgeschlossen haben und Sie im Anschluss an dieses Studium kein weiteres Studium an der RUB aufnehmen, ist eine Rückmeldung zum nächsten Semester nicht erforderlich. Wenn jedoch die Abgabe der Abschlussarbeit, der Termin des Fachvortrags bzw. Kolloquiums oder auch ein anderer Prüfungstermin in das nächste Semester fällt, müssen Sie sich rückmelden. Ausstehende Bewertungen erfordern indes keine Rückmeldung. Wenn Sie also alle Prüfungen absolviert haben und nur noch auf ein Prüfungsergebnis warten, können Sie sich exmatrikulieren.
Mit dem Abschluss des Studiums oder auch dem Erhalt des Zeugnisses erfolgt keine automatische Exmatrikulation. Hier müssen Sie selbst aktiv werden. Ansprechpartner und zuständig für die Exmatrikulation ist nicht das Prüfungsamt, sondern das Studierendensekretariat. Wenden Sie sich bitte mit allen Fragen rund um die Exmatrikulation daher an die Kolleg*innen.
Unter https://studium.ruhr-uni-bochum.de/de/exmatrikulation finden Sie einen Antrag auf Exmatrikulation und weiterführende Informationen. U.a. sind dort Kriterien für eine mögliche (anteilige) Rückerstattung des Sozialbeitrags beschrieben. Das kann für Sie relevant sein, falls Sie sich vorbehaltlich für das nächste Semester rückgemeldet haben, Sie Ihr Studium aber doch noch vor Beginn des nächsten Semesters erfolgreich abschließen konnten.
Mit der Exmatrikulation werden Sie auch keinen Zugang zu Ihrem FlexNow Account mehr haben. Wir empfehlen daher dringend, vor dem letzten Schritt noch mindestens eine prüfbare Version Ihrer Leistungsübersicht zu sichern.
Ihre RUB-E-Mail können Sie nutzen, solange Sie eingeschrieben sind. Informationen zur weiteren Nutzung nach Verlassen der RUB finden Sie auf den Webseiten von IT Services z.B. unter https://www.it-services.ruhr-uni-bochum.de/ias/mailkonzept.html