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Prüfungstermine
Bitte beachten Sie stets mögliche Änderungen im Prüfungsplan.
Wintersemester 2023/2024
für die studienbegleitenden Prüfungen und Prüfungen zu Beginn des Semesters, hier gelten separate Prüfungsmodalitäten.
Prüfungsplan folgt | Klausuren Prüfungsphase 1 (Ersttermin) | Klausuren Prüfungsphase 2 (Zweittermin) | mündliche Prüfungen |
---|---|---|---|
Zeitraum: | 05.02.2024-23.02.2024 | 11.03.2024-28.03.2024 | 05.02.2024-05.04.2024 |
Anmeldephase FlexNow: | Infos folgen | Infos folgen | Infos folgen |
Anmeldephase Prüfungsamt*: | Infos folgen | Infos folgen | Infos folgen |
Sommersemester 2023
Prüfungsphasen
für die studienbegleitenden Prüfungen und Prüfungen zu Beginn des Semesters, hier gelten separate Prüfungsmodalitäten.
Prüfungsplan für Haupttermine | Klausuren Prüfungsphase 1 (Ersttermin) | Klausuren Prüfungsphase 2 (Zweittermin) | mündliche Prüfungen |
---|---|---|---|
Zeitraum: | 24.07.2023-11.08.2023 | 11.09.2023-29.09.2023 | 17.07.2023-06.10.2023 |
Anmeldephase FlexNow: | 30.05.2023-25.06.2023 | 30.05.2023-14 Tage vor dem Prüfungstermin | 30.05.2023-25.06.2023 |
Anmeldephase Prüfungsamt*: | 30.05.2023-23.06.2023 | 30.05.2023-14 Tage vor dem Prüfungstermin | 30.05.2023-23.06.2023 |
*per RUB-E-Mail an: informatik-pruefungsamt@ruhr-uni-bochum.de
Mündliche Prüfungstermine können in der gesamten vorlesungsfreien Zeit des Semesters abgelegt werden. Nach der offiziellen Anmeldung über FlexNow (oder das Prüfungsamt) wenden Sie sich bitte direkt an die Prüfer*innen, um Ihren individuellen Prüfungstermin zu vereinbaren. Eine Anfrage erst zum Ende der Prüfungsphase kann dazu führen, dass Sie die Angebot an möglichen Terminen bereits versäumt haben!
für die Klausuren in Prüfungsphase 1 und 2.
Wichtige Hinweise:
Die Prüfungsphasen gelten ausschließlich für Prüfungen, die von der Fakultät für Informatik organisiert werden. Werden Prüfungen zu Ihren Lehrveranstaltungen durch andere Fakultäten (z.B. Maschinenbau, ETIT…) organisiert, sind abweichende Termine möglich. Die Bekanntgabe der Termine anderer Fakultäten erfolgt unter Vorbehalt. Sie sind in der Pflicht sich dahingehend eigenständig zu informieren.