Nachfolgend finden Sie eine Anleitung für die gängige Anerkennungspraxis von Prüfungs- oder Studienleistungen, gültig für alle Studiengänge unserer Fakultät.
Idealerweise stellen Sie den Antrag vor Beginn der Prüfungsanmeldephase (gemäß aktuellem Prüfungsplan), um das Anerkennungsverfahren vor der Prüfungsphase abzuschließen.
Die Antragstellung auf Anerkennung setzt dabei eine Einschreibung in den Studiengang, in dem die Leistung anerkannt werden soll, voraus. Die Anerkennung eines Moduls, in dem das Prüfungsverfahren bereits begonnen bzw. abgeschlossen wurde, ist nicht möglich.
Die Sachverhalte im Rahmen der Anerkennung sind mit Beginn der Antragstellung vollständig in deutscher oder englischer Sprache, ggf. als beglaubigte Übersetzung, einzureichen.
Mit allen Fragen zur Anerkennung wenden Sie sich bitte im Vorfeld an unsere Studienfachberatung. Bringen Sie zur Beratung bitte auch immer die Leistungsübersicht Ihres aktuellen Studiengangs mit.
1. Schritt (Vorbereiten der erforderlichen Dokumente)
Bitte stellen Sie in einem ersten Schritt die folgenden Dokumente aus ihrem ehemaligen Studium vollständig und mit den entsprechenden Angaben bereit:
a) Ihr(e) Abschlusszeugnis(se) bzw. alternativ offiziell von Ihrem Prüfungsamt ausgestellte oder digital verifizierbare Leistungsnachweise.
b) Eine offizielle Notenskala mit Zuordnung der entsprechenden Noten
c) Ein offizielles Dokument mit dem Umfang (ECTS, LP, SWS, …) und dem Inhalt der Lehrveranstaltungen (z.B. eine Modulbeschreibung). Alternativ können Sie uns auch einen Link zu den jeweiligen Modulbeschreibungen zukommen lassen.
Sollten die o.g. Dokumente im Original nicht in deutscher oder englischer Sprache vorliegen, benötigen wir eine offiziell beglaubigte Übersetzung.
2. Schritt (Antrag auf Anerkennung stellen)
Senden Sie die oben aufgeführten vollständig ausgefüllten Unterlagen und den ausgefüllten Antrag auf Anerkennung direkt an das Prüfungsamt.
Eine Beratung durch die Studienberatung ist nur in Einzelfällen nach Aufforderung des Prüfungsamts erforderlich.
3. Schritt (Bekanntgabe des Ergebnisses)
Wenn Ihr Antrag genehmigt wurde, wird die anerkannte Leistung anschließend in FlexNow eingetragen und Sie erhalten von FlexNow eine E-Mail. Sie können sich dann in Ihren Account einloggen, um die Anerkennung einzusehen. Die Anerkennung wird auf dem Leistungsnachweis und im Zeugnis gekennzeichnet.
Im Fall einer Ablehnung Ihres Antrags bekommen Sie einen entsprechenden Bescheid postalisch zugesandt.
- 1. Schritt (Vorbereiten der erforderlichen Dokumente)
- Bitte stellen Sie in einem ersten Schritt die folgenden Dokumente aus ihrem ehemaligen Studium vollständig und mit den entsprechenden Angaben bereit:
- Ihr(e) Abschlusszeugnis(se) bzw. alternativ offiziell von Ihrem Prüfungsamt ausgestellte oder digital verifizierbare Leistungsnachweise
- Eine offizielle Notenskala mit Zuordnung der entsprechenden Noten
- Ein offizielles Dokument mit dem Umfang (ECTS, LP, SWS, …) und dem Inhalt der Lehrveranstaltungen (z.B. eine Modulbeschreibung). Alternativ können Sie uns auch einen Link zu den jeweiligen Modulbeschreibungen zukommen lassen.
Sollten die o.g. Dokumente im Original nicht in deutscher oder englischer Sprache vorliegen, benötigen wir eine offiziell beglaubigte Übersetzung.
- 2. Schritt (Beratung durch die Studienberatung)
- Senden Sie die oben aufgeführten Dokumente inklusive eines Vorschlags möglicher anzuerkennender Leistungen an die zuständige Studienfachberatung. Je nach Sachlage bekommen Sie eine Rückmeldung per Mail oder einen Terminvorschlag, um zu besprechen, welche Leistungen möglichweise wie anerkannt werden können.
- 3. Schritt (Antrag auf Anerkennung stellen)
- Füllen Sie – wie mit der Studienberatung besprochen – für jedes Modul, das anerkannt werden soll, einen Antrag auf Anerkennung aus. Hängen Sie jeweils die oben genannten Dokumente an den Antrag an, so dass pro Modul Antrag und Unterlagen als ein PDF zusammengefasst sind. Bitte senden Sie den Antrag im PDF-Format per E-Mail an die Studienberatung. Sind die Unterlagen vollständig, gilt Ihr Antrag als eingegangen.
Unter entsprechenden Voraussetzungen kann Ihre Werkstudententätigkeit oder Ihr Praktikum in einem Unternehmen oder Ihre Hilfskrafttätigkeit an einem Lehrstuhl auf Antrag als Vertiefungspraktikum Ihres Studiengangs anerkannt werden.
Folgende Kriterien müssen dabei erfüllt sein:
Anleitung
- Idealerweise klären Sie vor der Aufnahme der Tätigkeit bereits mit der Studienfachberatung, ob die auszuführenden Aufgaben und der Stundenumfang für eine Anerkennung ausreichend sind.
- Nachdem Sie die Tätigkeit im Umfang von mindestens 90 Stunden bzw. 120 Stunden absolviert haben, füllen Sie das Antragsformular aus. Dabei ist wichtig, dass Sie die ausgeführten Aufgaben möglichst präzise und umfassend beschreiben. Unzureichende Darstellungen können zur Ablehnung führen.
- Der ausgefüllte Antrag muss von der Firma / dem Lehrstuhlinhaber mitgezeichnet werden, wodurch die Richtigkeit der Angaben bestätigt werden. Zudem ist eine E-Mail-Adresse für eventuelle Rückfragen einzutragen.
- Der Antrag ist zusammen mit einer Kopie des Arbeitsvertrags bzw. des Praktikumsvertrags per Mail bei der Studienfachberatung einzureichen, welche die Erstprüfung durchführt. Die E-Mail-Adresse finden Sie auf der Webseite der Studienberatung,. Bei einem positiven Votum wird der Antrag zur Entscheidung an die/den Studiendekan*in weitergeleitet.
- Im Fall einer Genehmigung durch die/den Studiendekan*in wird die Leistung vom Prüfungsamt in FlexNow eingetragen. Sie erhalten dann eine Buchungsmail von FlexNow
Voraussetzung für die Einstufung in ein höheres Fachsemester
Wenn Sie bereits an der RUB oder einer anderen Hochschule studiert haben und das Studium in einem unserer Studiengänge in einem höheren Fachsemester als dem 1. Fachsemester aufnehmen möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen für die Einstufung erfüllen:
- Einstufung in das 2. Fachsemester: bereits 45 erzielte Leistungspunkte*
- Einstufung in das 3. Fachsemester: bereits 75 erzielte Leistungspunkte*
- Einstufung in das 4. Fachsemester: bereits 105 erzielte Leistungspunkte*
* Es muss sich um anrechenbare Leistungspunkte von bereits erbrachten Prüfungen und Leistungen anderer Studiengänge handeln, die auch in unseren Studiengängen anerkannt werden können. Grundlage hierfür sind Bestimmungen der jeweiligen Prüfungsordnung und des HG NRW § 63a.
Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Studienfachberatung.