Eine kumulative Dissertation aus mehreren wissenschaftlichen, thematisch zusammenhängenden Arbeiten, kann anerkannt werden. Die Ausführungsbestimmungen zur kumulativen Dissertation sind in dem Beschluss 4-3 der 4. Promotionsausschussitzung vom 06. Juli 2022 festgehalten. Eine kumulative Dissertation bedarf der Zustimmung der Erstbetreuerin bzw. des Erstbetreuers und muss spätestens mit der Antragstellung auf Zulassung zum Promotionsverfahren von der bzw. dem Promovierenden beim Promotionsausschuss beantragt und von diesem genehmigt werden.