Regulär
Informationen zum Ablauf der Promotion finden Sie auf den entsprechenden Unterseiten.
Kumulative Dissertation
Eine kumulative Dissertation aus mehreren wissenschaftlichen, thematisch zusammenhängenden Arbeiten kann anerkannt werden. Die Ausführungsbestimmungen zur kumulativen Dissertation sind in den Beschlüssen 4-3 und 13-5 des Promotionsausschusses festgehalten. Eine kumulative Dissertation bedarf der Zustimmung der betreuenden Person und muss spätestens mit der Antragstellung auf Zulassung zum Promotionsverfahren von der promovierenden Person beim Promotionsausschuss beantragt und von diesem genehmigt werden.
Fast Track
Das sogenannte Fast-Track-Verfahren kann unter bestimmten Umständen die Aufnahme eines Promotionsstudiums ohne Masterabschluss (oder äquivalenten Abschluss) ermöglichen. Beschluss 29-1 des Promotionsausschusses regelt die vorläufige Zulassung als Doktorand*in sowie den Verlauf der Promotion im Fast-Track-Verfahren.