Wahlen zum Senat und zum Fakultätsrat 2026

Im Sommersemester 2026 finden für alle Statusgruppen Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten statt. In der Zeit vom 15. bis zum 17. Juni können alle RUB-Mitglieder über ein Portal ihre Stimme abgeben – sofern sie wahlberechtigt sind.

 

Wer kann wählen?

Die Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten finden in diesem Jahr für alle Gruppen als Onlinewahlen statt. So können alle wahlberechtigten RUB-Mitglieder an der Wahl teilnehmen.

 

Wahlberechtigung überprüfen

Vom 27. April bis zum 12. Mai um 12 Uhr kann die Wahlberechtigung hier online überprüft werden. Korrekturen können im Wahlbüro beantragt werden.

 

Wen kann ich wählen?

Wahlvorschläge können über ein Onlineformular im Zeitraum vom 27. April bis zum 11. Mai um 12 Uhr eingereicht werden. Vorschläge die nach dem 11. Mai um 12 Uhr eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden. Dies gilt auch für die Annahme von Kandidaturen.

Die Wahlvorschläge werden bis zum 1. Juni an dieser Stelle veröffentlicht.

 

Amtszeiten

Die Amtszeit für die Vertreter*innen der Gruppe der Studierenden beträgt ein Jahr, für die Vertreter*innen der übrigen Mitgliedergruppen drei Jahre.

  • Studierende: 01.10.2026 – 30.09.27
  • Übrige Mitgliedergruppen: 01.10.2026 – 30.09.2029

 

Wo und wann kann ich wählen?

Die Wahlen finden vom 15. Juni um 12 Uhr bis zum 17. Juni um 12 Uhr statt. In dieser Zeit ist das Wahlportal geöffnet. Der Link wird allen Mitgliedern der RUB rechtzeitig vor dem oben genannten Wahlzeitraum an ihre RUB-E-Mail-Adresse zugeschickt. Zudem haben alle Wahlberechtigten die Möglichkeit, ihre Stimme während des Wahlzeitraums von 9 bis 15 Uhr an einem Laptop im Wahlbüro (UV 3/342) abzugeben.