FAQ

FAQ

Vor dem Studium

Alle drei Bachelorstudiengänge starten jeweils im Wintersemester. Die Masterstudiengänge starten in beiden Semestern.

Die Bewerbungsphase ist in der Regel von Anfang Juni bis Mitte Juli. Hier können die aktuellen Fristen nachgeschaut werden. Für internationale Bewerber:innen können die Fristen abweichen, mehr Informationen dazu gibt es hier.

Die NC-Werte vergangener Semester können hier nachgelesen werden. Der NC-Wert je Studiengang wird in jedem Zulassungsverfahren neu festgesetzt. Wir bieten aber genug Studienplätze für alle geeigneten Bewerberinnen und Bewerber an.

Ja, Du kannst zugelassen werden. Da Informatik noch kein Pflichtfach in der Schule ist, erwarten wir kein Vorwissen in diesem Bereich. Im ersten Semester fangen wir „von Null“ an. Natürlich sind die Studierenden, die in der Schule einen oder mehrere Kurse Informatik belegt haben, am Anfang des Studiums im Vorteil. Nach wenigen Monaten wird aber das Wissen angeglichen. Wichtiger ist, dass Du solides Wissen der Schulmathematik (insbesondere Oberstufe) mitbringst.

Um Dich ideal auf Dein Studium vorzubereiten, bieten wir vor Studienbeginn einen freiwilligen Vorkurs an. Weitere Informationen findest Du im Bereich Studiengänge.

Wir setzen kein Wissen voraus, das nur in den Leistungskursen vermittelt wurde. Der Stoff der Grundkurse sollte aber richtig sitzen. Auch hier gilt, dass die Studierenden, die in der Schule einen Leistungskurs in Mathematik hatten am Anfang des Studiums im Vorteil sind, weil sie einige Konzepte, die in den Vorlesungen vorkommen, schon kennen. Nach wenigen Monaten wird aber das Wissen angeglichen sein. Wichtiger ist, dass Du gute Motivation und Selbstdisziplin besitzt.

Um Dich ideal auf Dein Studium vorzubereiten, bieten wir vor Studienbeginn einen freiwilligen Vorkurs an. Weitere Informationen findest Du im Bereich Studiengänge.

Im Studium

Der letzte Termin für eine Antragstellung ist der 15.11.2022.

Schicken Sie uns den offiziellen ausgefüllten Antrag zur Einstufung samt den erforderlichen Unterlagen, die im Antrag aufgelistet sind, an sb-informatik@rub.de.

Nach Prüfung Ihrer Dokumente erfolgt eine Einstufung aufgrund einer Einschätzung der möglichen anzuerkennenden Prüfungs- und Studienleistungen in ein entsprechendes Fachsemester.

Anschließend überreichen wir Ihnen das Einstufungsdokument, mit dem Sie dann beim Studierendensekretariat erscheinen müssen, um die Einstufung erfolgreich abzuschließen.

Bitte beachten Sie: Die Summe der tatsächlich anerkannten Leistungspunkte kann von der Einschätzung abweichen. Die einzelnen Dozierenden entscheiden, ob die Prüfungen anerkennungsfähig sind.

Sie stellen einen offiziellen Antrag an das Prüfungsamt für Informatik. Das Prüfungsamt überprüft ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und sendet diese an den jeweiligen Dozierenden, der ein vergleichbares Modul oder thematisch ähnliche Sachverhalte vermittelt. Nach spätestens zwei Wochen werden Sie dann vom Prüfungsamt informiert, welche Prüfungen auch tatsächlich anerkannt wurden. Die Ergebnisse sind nach spätestens zwei Wochen über eCampus sichtbar.

Im Laufe des Studiums können Situationen auftauchen, in denen Sie spezielle Informationen suchen, oder Sie Unterstützung bei der erfolgreichen Bewältigung Ihres Studiums brauchen. Neben Studienberatung und Prüfungsamt unserer Fakultät bietet auch die RUB viele Anlaufstellen – sei es zu sozialen Themen, wie Studieren mit Kind oder Beeinträchtigung, Fragen zum Sportangebot der RUB oder zu Krisensprechstunden.

Studierenden mit einem eventuellen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich wird empfohlen, ein Beratungsgespräch beim „Beratungszentrum zur Inklusion Behinderter“ (BZI) des AKAFÖs zu führen. In diesem Gespräch können eventuelle Möglichkeiten eines Nachteilsausgleichs gemeinsam eruiert werden.

Zudem wird empfohlen, den Antrag auf Nachteilsausgleich bei Behinderung oder chronischer Krankheit des AKAFÖs gemeinsam mit dem AKAFÖ auszufüllen und mit einem Attest beim Prüfungsamt einzureichen. Der Prüfungsausschuss regelt auf Grundlage des Antrages und des Attestes den Nachteilsausgleich und erstellt eine Bescheinigung aus der hervorgeht, welche Nachteilsausgleiche für welche Prüfungsleistungen erfolgen.

Wir bieten für Studierende, für die die Finanzierung eines eigenen Laptops ein Kraftakt wäre, ein begrenztes Kontingent an Leih-Laptops an, denn: Wer Informatik studiert braucht einen eigenen Rechner!

Im Informatikstudium wird der Rechner nicht nur zum Programmieren, sondern auch zum Recherchieren, Lernen und Kommunizieren benötigt, vor allem bei digitalen Lehrformaten.

Fehlende Ausstattung sollte Niemanden davon abhalten, das gewünschte Fach zu studieren. Daher wollen wir mit unserem Angebot diese Eintrittshürde ins Studium abbauen und Studierende aktiv unterstützen.

Eingeschriebene Studierende können sich bis zum 30. September 2022 unkompliziert für einen Leih-Laptop bewerben. Die Leihgeräte decken alle im Studium benötigten Funktionen (v.a. Internetfähigkeit, Webcam) ab und werden jeweils für zwei Semester vergeben. Eine Auswahlkommission entscheidet nach objektiven Kriterien über die Vergabe. Hier sind alle Infos zur Antragsstellung zu finden. Bei Fragen hilft die Studienberatung gerne.

Wenn Sie aufgrund einer akuten Erkrankung prüfungsunfähig sind, müssen Sie ein ärztliches Attest vorlegen. Die Fristen und das auszufüllende Formular sind hier zu finden.