BAföG-Empfänger*innen müssen gegenüber dem BAföG-Amt einen ordentlichen Studienverlauf nachweisen. Ein Kriterium sind in der Regel die nach Ende des vierten Fachsemesters erbrachten Leistungen (Summe der LP).
Unser Prüfungsamt verzichtet seit dem Sommersemester 2023 auf das bisherige Ausfüllen des Formulars „Formblatt 5“. Stattdessen reichen die Studierenden beim AkaFö eine vom Prüfungsamt ausgedruckte und gestempelte Leistungsübersicht ein (das durch die Studierenden über FlexNow selbstständig zu erzeugende prüfbare Datenblatt ist nicht ausreichend).
Die folgende Tabelle gibt Auskunft über die für den Nachweis des üblichen Ausbildungsstands erforderliche Zahl an ECTS-Leistungspunkten. Diese darf dabei nicht unterschritten werden.
Studienbeginn | nach dem 3. Fachsemester | nach dem 4. Fachsemester | nach dem 5. Fachsemester |
vor WiSe 2022/23 |
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Studienfach Angewandte Informatik | 30 CP | 45 CP | 60 CP |
Studienfach Informatik | 45 CP | 60 CP | 75 CP |
Studienfach IT-Sicherheit | 45 CP | 60 CP | 75 CP |
ab WiSe 2022/23 |
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alle Studienfächer (AI/INF/ITS) | 45 CP | 60 CP | 75 CP |
Weitere Informationen zum BAföG finden Sie unter https://www.akafoe.de/finanzieren/.