NUMMER: | 212420 |
KÜRZEL: | IndPrakITS |
MODULBEAUFTRAGTE:R: | Prof. Dr. Jörg Schwenk |
DOZENT:IN: | Studiendekan*in IT-Sicherheit |
FAKULTÄT: | Fakultät für Informatik |
SPRACHE: | Deutsch |
SWS: | 450 Arbeitsstunden |
CREDITS: | 15 CP |
ANGEBOTEN IM: | jedes Semester |
BESTANDTEILE
(1) eigenständige Suche nach einem Praktikumsplatz mit Tätigkeiten im Bereich IT-Sicherheit(2) Durchführung des Praktikums mit Dokumentation der Tätigkeiten
(3) Abgabe eines Berichts (Dokumentation der Tätigkeiten)
PRÜFUNGEN
FORM: | Praktikum (studienbegleitend) |
TERMIN: | Siehe Prüfungsamt. |
LERNFORM
Industriepraktikum
LERNZIELE
Mit dem Industriepraktikum gewinnen die Studierenden Einblicke in die spätere Berufstätigkeit, in die betrieblichen Arbeitsweisen und Sozialstrukturen. Sie lernen u.a. Prüf-, Entwurfs- und Entwicklungsmethoden sowie Verfahrens- und Betriebsaufgaben im Bereich der IT-Sicherheit kennen. Die Studierenden trainieren im Umgang mit Vorgesetzten und Teammitgliedern kommunikative und soziale Schlüsselqualifikationen.
INHALT
Das Industriepraktikum wird in Industriebetrieben, Dienstleistungsunternehmen oder technischen Behörden abgeleistet, in denen Tätigkeiten im Bereich IT-Sicherheit durchgeführt werden. Die Betriebs- oder Gruppengröße spielt keine Rolle. Es muss eine verantwortliche Betreuerin bzw. ein verantwortlicher Betreuer das Praktikum begleiten. Eine Praktikantentätigkeit im eigenen Betrieb sowie im Betrieb von Verwandten oder der/des Lebenspartnerin/-s ist nicht zulässig.Der Gesamtumfang des Praktikums muss mindestens 450 Stunden betragen und Tätigkeiten im Bereich der IT-Sicherheit beinhalten.
Das Praktikum dauert in der Regel drei Monate und kann in Teilzeit oder Vollzeit absolviert werden. Dies ist abhängig von der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit. Eventuelle Fehltage z. B. durch Krankheit oder Betriebsurlaub sind genauso nachzuholen wie Fehltage durch gesetzliche Feiertage, sofern die geforderte Gesamtstundenzahl ansonsten nicht erreicht wird. Das Praktikum ist in der Regel in einem Betrieb und ohne Unterbrechung im sechsten Fachsemester durchzuführen. Eine Aufteilung auf mehrere Zeiträume bzw. verschiedene Betriebe ist jedoch prinzipiell zulässig.
Die Durchführung des Praktikums im vollen Umfang und das Erstellen einer Dokumentation über die im Praktikum durchgeführten Tätigkeiten sind Bestandteil der Bachelorprüfung. Es handelt sich um ein Pflichtpraktikum.
VORAUSSETZUNGEN CREDITS
Siehe den jeweiligen Eintrag im Vorlesungsverzeichnis
EMPFOHLENE VORKENNTNISSE
Entsprechend des Tätigkeitsbereichs der gewählten Firma