Master Angewandte Informatik

Modul­handbuch

Studien­verlaufsplan

Prüfungs­ordnung

Es gibt zur Zeit für den Master-AI keine Zulassungsbeschränkung. Das Studium kann sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester begonnen werden.

Für eine Zulassung zum Masterstudienganag Angewandte Informatik musst Du über einen mindestens 6 semestrigen Bachelorabschluss in Angewandter Informatik oder einer äquivalenten Fachdisziplin verfügen. Der vorgelegte Bachelorabschluss muss dabei über mindestens 60 CP aus dem Bereich Informatik und mindestens 18 CP aus dem Bereich Mathematik verfügen. Da im Masterstudium AI zahlreiche Module in englischer Sprache gelehrt werden, musst Du über solide Englischkenntnisse verfügen. Daher ist bei der Bewerbung ein Nachweis über Englisch-Kenntnisse auf B2-Niveau (GeR) zu erbringen. Der Nachweis kann z.B. über das deutsche Abiturzeugnis (Englisch mindestens ausreichend in der gesamten Oberstufe) oder ein anerkanntes Sprachzertifikat (TOEFL, IELTS,…) erbracht werden.

Internationale Studierende finden auf den Seiten der Zulassungsstelle  alles Wissenswerte rund um die Bewerbung. Für diese Bewerbergruppe muss die Bewerbung online über das Bewerberportal der RUB durchgeführt werden. Bewerben Sie sich um einen Studienplatz im Wintersemester, so ist der 15. Juli Bewerbungsschluss. Für einen Studienplatz im Sommersemester müssen Sie sich spätestens bis zum 15. Januar beworben haben. Neben Englischkenntnisse muss diese Bewerbergruppe auch zusätzlich fundierte Deutschkenntnisse nachweisen.

Die Bewerbung erfolgt für alle BewerberInnen mit deutschem Bachelorabschluss oder deutscher Staatsangehörigkeit bzw. Bachelorabschluss aus einem EU-Land oder EU-Staatsangehörigkeit im Serviceverfahren über das Bewerberportal der RUB. Nur innerhalb der Frist eingegangene Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die Fristen weichen von denen der Studiengänge mit NC ab:

Der Bewerbungszeitraum ist in der Regel von Anfang Juni bis zum 01. Oktober für einen Studienbeginn zum Wintersemester bzw. von Anfang Dezember bis zum 01. April für ein Sommersemester. Fehlende Unterlagen können zudem innerhalb einer Woche nachgereicht werden.

Sollte Dein Bachelorzeugnis nicht bis zum Ende der Bewerbungsfrist vorliegen, so kannst Du dich auch auf Grundlage einer Leistungsübersicht (Transcript of Records) bewerben. Der Nachweis muss dabei folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Nachweis von mindestens 150 CP von 180 CP oder 180 CP von 210 CP
  2. Ausgewiesene Durchschnittsnote
  3. Gestempelt und unterschrieben vom zuständigen Prüfungsamt (bzw. prüfbare elektronische Form)

Bitte beachte, dass Dir auch in diesem Fall das Abschlusszeugnis bis zur Einschreibung vorliegen muss!

Denke auch unbedingt an den Upload eines Nachweises deiner Englischkenntnisse, denn nur damit sind deine Bewerbungsunterlagen vollständig.

Evtl. machen wir nach der Prüfungsordnung Auflagen, die Sie in den ersten drei Fachsemestern des Master Studiums erfüllen müssen, um fehlende Voraussetzungen zu ergänzen. Bis zur Erfüllung der Auflagen gilt die Zulassung nur als vorläufig.

Nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen wird Dir mitgeteilt,  ob wir Dich für den Studiengang zulassen können. Ist dies der Fall, so musst Du vor der Einschreibung noch das obligatorische Beratungsgespäch bei der Studienfachberatung wahrnehmen. Alle zugelassenen BewerberInnen werden per Mail zur Beratung, die in Form einer Inforveranstaltung engeboten wird, eingeladen.  Hier erfährst Du alles Wesentliche zum Ablauf des Studiums und Du kannst noch offenen Fragen stellen.

Mit der Bescheinigung über das obligatorische Beratungsgespräch und dem Bachelorzeugnis kannst du dich über die Online-Immatrikulation in der Regel bis zum 30.04. bzw. 31.10. einschreiben oder umschreiben und die Unterlagen anschließend im Infoportal Zulassung hochladen. Information dazu findest Du auch hier.