Vierter Prüfungsversuch

Auf Antrag kann gemäß Prüfungsordnung oder Beschluss des Prüfungsausschusses für bis zu zwei Prüfungen ein vierter Prüfungsversuch genehmigt werden.

Frist für die Antragstellung:

Der Antrag muss spätestens 14 Tage nach offizieller Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses über FlexNow im Prüfungsamt eingereicht werden. Er muss fristgerecht als E-Mail über den eigenen RUB-Mail Account unter Angabe des Namens, der Matrikelnummer und der anzumeldenden Prüfung an informatik-pruefungsamt@rub.de gesendet werden.

Wenn nach Ablauf der Frist kein Antrag vorliegt oder der eingereichte Antrag nicht gewährt wird, ist die entsprechende Modulprüfung und damit das Studium endgültig nicht bestanden.

Voraussetzung für die Antragstellung:

  1. Sie haben bereits mindestens 90 LP (Bachelor) oder 60 LP (Master) oder durchschnittlich 15 LP pro abgeschlossene Semester erfolgreich absolviert und können diese über das Datenblatt aus FlexNow nachweisen. (Corona-Semester werden bei der Semesterzählung wie reguläre Semester betrachtet.)
  2. Sie haben an einem Beratungsgespräch bei der Studienberatung teilgenommen. Um zeitliche und organisatorische Engpässe zu vermeiden, können Sie das Gespräch auch schon vor der offiziellen Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses über FlexNow führen. Wenden Sie sich hierzu bitte rechtzeitig an die Studienberatung, um einen Termin zu vereinbaren.

Festlegung des Prüfungstermins

Bei Genehmigung des Antrags werden Sie automatisch zum nächstmöglichen Prüfungstermin über das Prüfungsamt angemeldet.

Fall 1: Sie haben die Prüfung am Ersttermin nicht bestanden. In der Regel erfolgt die Anmeldung zum Wiederholungstermin. Bei Prüfungen der Fakultät Informatik ist das der zweite Termin im selben Semester, bei Prüfungen anderer Fakultäten kann der nächstmögliche Prüfungstermin ggf. auch erst im nächsten Semester stattfinden.

Fall 2: Sie haben die Prüfung am Wiederholungstermin nicht bestanden.

In der Regel erfolgt die Anmeldung zum nächsten Ersttermin. Bei Prüfungen der Fakultät Informatik ist das der erste Termin in dem Semester, in dem die Lehrveranstaltung wieder angeboten wird (meist 1 Studienjahr später), bei Prüfungen anderer Fakultäten kann der nächste Ersttermin ggf. auch bereits im nächsten Semester stattfinden.

In begründeten Ausnahmefällen kann von dieser Regelung abgewichen werden.