Promotionsausschuss

Aufgaben

Zu den Hauptaufgaben des Promotionsausschusses gehört die Definition der Prozesse rund um Promotionen. Der Promotionsausschuss entscheidet über die Annahme einer Person als Doktorand*in, er eröffnet das Promotionsverfahren bzw. entscheidet über die Zulassung zur Promotionsprüfung und er bestellt die Gutachter*innen und weitere Mitglieder der Promotionskommission ein.

Mitglieder und Amtszeit

Der Promotionsausschuss setzt sich zusammen aus:

  • Allen Profesor*innen der Fakultät

  • 2 wissenschaftlichen Mitarbeitenden

Kontakt

Prodekan für Forschungsinfrastruktur
Raum:  NB 3/33
Tel:      +49 (0)234 32-29486
E-Mail: sen.cheng@rub.de