Promotionsausschuss
Aufgaben
Zu den Hauptaufgaben des Promotionsausschusses gehört die Definition der Prozesse rund um Promotionen. Der Promotionsausschuss entscheidet über die Annahme einer Person als Doktorand*in, er eröffnet das Promotionsverfahren bzw. entscheidet über die Zulassung zur Promotionsprüfung und er bestellt die Gutachter*innen und weitere Mitglieder der Promotionskommission ein.
Mitglieder und Amtszeit
Der Promotionsausschuss setzt sich zusammen aus:
Allen Profesor*innen der Fakultät
2 wissenschaftlichen Mitarbeitenden
Kontakt

- Prof. Dr
Prodekan für Forschungsinfrastruktur