Fakultätsrat

Aufgaben

Der Fakultätsrat ist das höchste Gremium der Fakultät und nimmt wichtige Aufgaben der akademischen Selbstverwaltung wahr. Dazu gehören beispielsweise:

  • Wahl und Abwahl des Dekans oder der Dekanin sowie der Prodekane und Prodekaninnen

  • Wahl von Mitgliedern für alle anderen Gremien und Kommissionen der Fakultät

  • Beschlüsse über grundsätzliche Angelegenheiten von Lehre, Studium, und Forschung an der Fakultät

  • Beschlüsse über das Lehrangebot und dessen Vollständigkeit

  • Beschlüsse über den Lehrbericht der Fakultät und Berichte zur Evaluation der Lehre sowie der Studien- und Prüfungsordnungen

  • Erlass von Satzungen

  • Beschlüsse von Berufungsvorschlägen und die Entscheidung über Habilitationen

  • Beschlüsse über das Gleichstellungskonzept der Fakultät

  • Erörterung aller Fragen, die die Fakultät als Ganzes betreffen

Mitglieder und Amtszeit

Der Fakultätsrat setzt sich aus 15 Mitgliedern sowie einer Vertretung je Mitglied zusammen:

  • 8 Professor*innen (Amtszeit 3 Jahre)

  • 2 wissenschaftliche Mitarbeitende (Amtszeit 3 Jahre)

  • 2 Mitarbeitende aus Technik und Verwaltung (Amtszeit 3 Jahre)

  • 3 Studierende (Amtszeit 1 Jahr)

Kontakt

Raum:  NB 3/29
Tel:      +49 (0)234 32-27997
E-Mail: informatik-dekanat@rub.de
Raum:  MC 1/45
Tel:      +49 (0) 234 32-19290
E-Mail: informatik-dekanat@rub.de